Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bereitstellung und Nutzung der Software scanalot durch die Ledoy GmbH gegenüber gewerblichen Kunden. Sie gelten ausschließlich; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Ledoy GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 1 Geltungsbereich und Anwendungsbereich

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Ledoy GmbH, Mittelweg 13, 37154 Northeim (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über die Bereitstellung der SaaS-Software scanalot sowie damit verbundener Leistungen.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit Vertragsschluss versichert der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) In der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung sind die AGB unter scanalot.io/agb abrufbar.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software scanalot als SaaS-Anwendung über das Internet zur Nutzung während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung unter scanalot.io/funktionen und scanalot.io/marktplaetze.

(2) Alle Funktionen und Marktplatz-Anbindungen sind in jedem Tarif enthalten. Die Tarife unterscheiden sich ausschließlich in dem monatlich inkludierten Bestellvolumen und im Preis pro darüber hinausgehender Bestellung. Es bestehen keine Limits hinsichtlich der Zahl von Artikeln, Marktplatz-Konten, Lagern, Mandanten oder Benutzern.

(3) Die Bereitstellung erfolgt auf dedizierten Servern in Rechenzentren innerhalb Deutschlands.

§ 3 Vertragsschluss und Testphase

(1) Der Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden und deren Bestätigung durch den Anbieter, spätestens jedoch durch Bereitstellung der Zugangsdaten, zustande.

(2) Der Anbieter bietet eine kostenfreie Testphase von 30 Tagen an. Nach Ablauf der Testphase erfolgt keine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement. Wählt der Kunde innerhalb der Testphase keinen Tarif, wird die Instanz deaktiviert und die Daten werden nach einer angemessenen Übergabefrist gelöscht.

§ 4 Leistungsumfang und Änderungen

(1) Der Anbieter stellt die Software in der jeweils aktuellen Fassung „as-a-Service" zur Verfügung. Updates, Bugfixes und funktionale Weiterentwicklungen werden während der Vertragslaufzeit ohne gesonderte Vergütung eingespielt.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und einzelne Funktionen zu ändern oder zu ersetzen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und den Kern der vereinbarten Leistungen nicht beeinträchtigt. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt.

(3) Der Anbieter bemüht sich um eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 99% im Kalendermonat, gemessen im Jahresmittel. Ausgenommen von der Verfügbarkeit sind geplante Wartungsarbeiten sowie Ausfälle, die auf höhere Gewalt, Angriffe Dritter oder Störungen der zugrundeliegenden Infrastruktur (insbesondere Hosting-Provider) zurückzuführen sind. Eine ausdrücklich vereinbarte Service Level Agreement (SLA) mit garantierten Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten wird nur im Individual-Tarif oder auf gesonderte schriftliche Vereinbarung zugesichert.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang zu eigenen Geschäftszwecken zu nutzen.

(2) Der Kunde darf die Software nicht an Dritte weitervermieten, weiterverkaufen oder auf sonstige Weise Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Reverse Engineering, Dekompilierung oder das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen sind untersagt, soweit nicht gesetzlich zwingend zulässig.

(3) Sämtliche vom Kunden in die Software eingebrachten Daten (Auftragsdaten, Artikeldaten, Bilder, Texte etc.) bleiben ausschließlich Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhält kein Nutzungsrecht daran, das über die für die Bereitstellung der Leistung erforderliche Verarbeitung hinausgeht.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Preise laut Preisliste unter scanalot.io/preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der monatliche Grundpreis wird jeweils zu Beginn eines Abrechnungsmonats fällig. Die Abrechnung der über das inkludierte Kontingent hinausgehenden Bestellungen erfolgt nachträglich zum Ende jedes Abrechnungsmonats zum vertraglich vereinbarten Preis pro Bestellung.

(3) Als abrechnungsrelevante Bestellung gilt jeder durch die Software erfasste Auftrag, gleichgültig ob dieser aus einer Marktplatz-Anbindung importiert oder manuell im System angelegt wurde. Retouren, Gutschriften und Stornos werden nicht mitgezählt.

(4) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden per PayPal oder auf Rechnung. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB).

(5) Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Beginn des übernächsten Kalendermonats ändern. Der Kunde ist im Fall einer Preiserhöhung berechtigt, den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung außerordentlich zu kündigen.

§ 7 Tarifwechsel und Volumenüberschreitung

(1) Der Kunde kann jederzeit zum nächsten Kalendermonat in einen anderen Tarif wechseln. Der Wechsel wird durch Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail) an den Anbieter oder über die Kontenverwaltung im Backend ausgelöst.

(2) Wird das im gewählten Tarif inkludierte Bestellvolumen überschritten, erfolgt keine Sperrung oder Funktionsbeschränkung. Die überschießenden Bestellungen werden nach Abrechnungsmonat zusammengefasst und zum vertraglich vereinbarten Preis pro Bestellung in Rechnung gestellt.

§ 8 Individuelle Modulentwicklung

(1) Auf Wunsch des Kunden entwickelt der Anbieter zusätzliche Module, Anbindungen, Reports oder Workflows nach individueller Absprache. Solche Arbeiten werden auf Basis eines gesonderten Angebots vereinbart, wahlweise als Festpreis- oder Aufwandsprojekt (Zeit und Material).

(2) Der Anbieter behält sich vor, Ergebnisse aus individuellen Modulentwicklungen in das Standard-Produkt zu übernehmen und anderen Kunden zur Nutzung anzubieten, soweit dies keine schutzwürdigen Interessen des auftraggebenden Kunden verletzt und keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündigen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungsmonate in Verzug ist.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail an info@ledoy.de genügt).

§ 10 Datenrückgabe und Löschung

(1) Der Kunde kann seine Daten während der gesamten Vertragslaufzeit über die in der Software vorgesehenen Export-Funktionen und die Public-API selbst herunterladen.

(2) Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Kundendaten für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden sämtliche Daten des Kunden gelöscht, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Aufbewahrungspflichtige Daten werden bis zum Ablauf der Frist gesperrt und danach gelöscht.

§ 11 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Für alle Handlungen, die über seinen Account vorgenommen werden, haftet der Kunde. Verlust oder Missbrauch von Zugangsdaten ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht rechtswidrig zu nutzen, insbesondere keine rechtsverletzenden, sittenwidrigen oder gesetzeswidrigen Inhalte einzustellen sowie geltende Rechtsvorschriften (insbesondere Datenschutz-, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) einzuhalten.

(3) Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Endkunden zu beachten, insbesondere die Anforderungen der Amazon Data Protection Policy für über die SP-API bezogene Daten (siehe scanalot.io/datenschutz-amazon).

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und dessen Endkunden ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke und nach Weisung des Kunden. Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher, der Anbieter ist Auftragsverarbeiter.

(2) Die Parteien schließen zusätzlich zu diesem Vertrag eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt hierzu einen entsprechenden Vertragstext bereit. Ohne wirksame Auftragsverarbeitungsvereinbarung ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten von Endkunden nicht zulässig.

(3) Die allgemeine Datenschutzerklärung des Anbieters ist unter scanalot.io/datenschutz abrufbar.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso besteht unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.

(2) Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden, die aus einer Nutzung oder Nichtnutzung der Software entstehen.

(4) Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf denjenigen typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten regelmäßig über die Export-Funktionen der Software zu sichern.

(5) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Anbieters.

§ 14 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die es dem Anbieter unmöglich machen oder wesentlich erschweren, seine Leistung zu erbringen, berechtigen den Anbieter, die Erbringung der Leistungen um die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, hoheitliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle der Internet- oder Stromversorgung sowie Angriffe Dritter auf die Infrastruktur, die trotz Einhaltung branchenüblicher Sicherheitsmaßnahmen nicht abgewehrt werden konnten.

§ 15 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese Informationen nicht offenkundig sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

§ 16 Referenznennung

Der Anbieter darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenzkunden nennen. Der Kunde kann dieser Nennung jederzeit in Textform widersprechen. Bereits veröffentlichte Referenzen werden nach Widerspruch innerhalb einer angemessenen Frist entfernt.

§ 17 Änderung dieser AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist oder die Änderung für den Kunden zumutbar ist und nicht die wesentlichen Rechte und Pflichten der Parteien berührt.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden auf diese Folge des Schweigens in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde, ist er zur außerordentlichen Kündigung zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung berechtigt.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.

Stand: 02. August 2026